§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangebote freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 14 Kalendertage gebunden.
  2. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 21 Tagen das Vertragsangebot ab, so gilt der Vertrag als zustande gekommen.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen sind, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise des Kaufgegenstandes verstehen sich ohne Skonto. Sie schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 5% so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeiten und Lieferung

  1. Lieferungstermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Lieferungstermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist- beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugssetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist- mit deren Ablauf zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf geltend machen.

Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Das gilt, wenn auf Seiten des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  • Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen-. Störungen der Transportwege und andere Fälle höherer Gewalt jeder Art, auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer sich bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um  die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist von 10 Tagen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers an den Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.

  • Der Verkäufer behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur mit der Maßgabe, dass der Verkäufer seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gewährleistung

  1.  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk/Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Im Falle einer vereinbarten „Frei-Haus“-Lieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Transportunternehmens möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.

§ 6 Gewährleistung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. mit der Annahme der Leistung.
  3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

Die mangelhaften Lieferungsgegenstände sind in den Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Beseitigung durch den Verkäufer bereit zu halten.

  • Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unnatürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware.

Die Gewährleistung erlischt sobald die Reparaturen und Änderungen an dem Produkt von Dritten vorgenommen oder wenn Montageanweisungen nicht befolgt werden.

§ 7 Haftungsbegrenzung

  1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Folgeschäden absichern soll.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und hat diesen unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entgegenstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet hierüber der Käufer.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gemäß § 13 Absatz 3 Verbraucherkreditgesetz als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

§ 9 Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist bei Lieferung bzw. Abholung – spätestens eine Woche nach Rechnungsdatum – zur Zahlung Fällig.
  2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Abnahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 
  5. Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist.

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr von 10€ pro Mahnung zu berechnen. 

§ 10 Verzug des Käufers

  1. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Abgabe ablehne.

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

  • Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 25% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist…
  • Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch an einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

§ 11 Rücktritt

  1. Der Verkäufer kann ungeachtet der Regelung des § 4 vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, sofern dieser Umstand erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, dass er sich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht hat. Über diese umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. 
  2. Der Verkäufer kann ferner von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder sich im Verzug befindet, dem Käufer eine Nachfrist gesetzt und Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse oder Sicherheit.

§ 12 Warenrücknahme

  1. Der Verkäufer hat im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware einen Anspruch für Aufwendung, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
  2. Für gemachte Aufwendungen sowie Transportkosten usw. trägt der Käufer die Kosten in der entstandenen Höhe. Für die Nutzung und den Gebrauch des Kaufgegenstandes verlangt der Verkäufer, sofern kein Vertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz vorliegt, eine Vergütung von 25% des Kaufpreises. Die Vergütung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 13 Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

  1. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben Streitigkeiten.
  2. Sollte eine Bestimmung diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.